49 dennoch Geld gegeben haben, dann wird es sich dabei nicht um ihr Privatvermögen, sondern – wie auch K.________ glaubhaft ausgeführt hatte (pag. 18 1772 Z. 43 ff.) – um Geld, das sie via G.________ von K.________ erhalten hatte, gehandelt haben. 10.5.4 Zur Frage, ob M.________ in den Bilderhandel investierte Was allfällige Investitionen der Tochter von G.________ angeht, ist zunächst festzuhalten, dass die Vorinstanz, wie G.________ vorbrachte, effektiv zu Unrecht davon ausging, M._____