_ ausbezahlt. Jedoch sagte Q.________ glaubhaft aus, diese Auszahlung sei über ihn gelaufen, weil G.________ zu diesem Zeitpunkt über kein eigenes Konto verfügt und ihm seine Police zudem als Sicherheit für seine eigenen Investitionen gegeben habe (pag. 18 698 Z. 279 f.; von G.________ bestätigt: pag. 18 1780 Z. 42 ff.). Er habe «die Police» G.________ aber später wieder zurückbezahlt (pag. 18 698 Z. 282 f.). 10.5.3 Zur Frage, ob L.________ in den Bilderhandel investierte Entgegen der Ansicht der Verteidigung sind keine Investitionen in den Bilderhandel durch G.________'s Ehefrau, L.________, erstellt.