(Bank) BL.________ (Ort) am 26.8.2014; CHF 20'000.00 ab CJ.________ (Bank) BK.________ (Ort) am 1.9.2014) in bar erhalten zu haben (pag. 165 Ordner «Urkunden aus HD K.________/G.________»), was entgegen der Auffassung der Verteidigung aber noch lange nicht beweist, dass AI.________ dieses Geld in den Bilderhandel investierte resp. investieren wollte. Der Familie G.________ war zu diesem Zeitpunkt nämlich längst bekannt, dass G.________ überschuldet war, seit Jahren keiner geregelten Arbeit mehr nachging und seine zahlreichen Versprechen, die gewährten Darlehen endlich zurückzuzahlen, nie einhielt.