Dass er all dies jahrelang unterliess und zudem weder grosses Interesse an den Bildern zeigte noch deren Verkauf in irgendeiner Art vorantrieb, ist erstaunlich und angesichts dessen, dass er schon seit Jahren in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckte und bereits im Verfahren Oberland vier bis fünf Jahre vergebens auf Geld aus dem Bilderhandel gewartet haben will (pag. 19 388 Z. 39 f.) nicht vereinbar mit seiner Behauptung, an die Echtheit der Bilder geglaubt zu haben. Die Kammer ist überzeugt, dass G.________ wusste, dass K.________ weder über einen echten BI.________ (berühmter Maler 1) noch einen wahren BJ.