Zu diesen eingehenden und überzeugenden Erwägungen ergeben sich nicht viele Ergänzungen. Wiederholt sei, dass die Bildergeschichte bereits im Jahr 2006 im Raum stand und G.________ entgegen seiner Behauptung schon im Zeitpunkt des Verfahrens Oberland wusste, dass es sich dabei um kein reelles Geschäft handelt und daraus nie Geld fliessen wird (siehe E. 10.2 oben). Nochmals betont sei zudem, dass G.________ entgegen der Auffassung seiner Verteidigung (vgl. pag. 18 1791) ohne weiteres hätte Druck auf K.__