- gegen G.________ schon seit 2006 ein Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs geführt wurde, in dem ihm vorgeworfen wurde und wofür er denn auch rechtskräftig verurteilt wurde, dass er gestützt auf absolut unglaubhafte Angaben und „Luftgeschäfte“ von Dritten Geld ertrogen hatte; - er genau wusste, dass K.________ weder Kunstexperte noch sonst irgendwie im Kunsthandel tätig war, sondern eine Bar im CQ.________ (Quartier) führte; - es K.________ seit dem Jahr 2000 nie gelungen war, irgendein Bild zu veräussern;