Er kannte K.________ gemäss seinen eigenen Aussagen zudem seit vielen Jahren, anders als die Geschädigten, die K.________ nicht nahestanden, wäre er durchaus in der Lage gewesen, diesen dazu zu bringen, ihm das Bild zu zeigen, dieses seriös schätzen zu lassen und dann dokumentierte Verkaufsbemühungen über seriöse Auktionshäuser zu unternehmen, hätte er wirklich an die Echtheit des Bildes geglaubt. Zudem war ihm bewusst, dass er (spätestens ab der Verurteilung im früheren Verfahren) diversen Personen Hunderttausende von Franken schuldete. Gerade vor diesem Hintergrund sind seine Handlungen bzw. „Nicht-Handlungen“, den angeblich wertvollen vermeintlichen BJ.