und J.________ I.________ gaben zudem beide an, weder Geld noch eine Offerte von K.________ erhalten zu haben. - Die Behauptung des Beschuldigten, die Erben hätten wegen des angeblichen BI.________ (berühmter Maler 1) Forderungen an ihn gestellt, die er habe befriedigen müssen. Wenn er sicher gewesen wäre, den angeblichen BI.________ (berühmter Maler 1) geschenkt erhalten zu haben, dann hätte er es auf einen Streit mit den Erben problemlos ankommen lassen können. Zudem widersprechen auch hier die Aussagen von BB.________ und J.________ I.________ denen des Beschuldigten. Diese sagten aus, nie solche Forderungen gestellt zu haben.