Dafür, dass K.________ den BI.________ (berühmter Maler 1) tatsächlich geschenkt erhielt, also Eigentümer wurde, spricht nebst seinen Aussagen (vgl. zu diesen aber gleich im Anschluss), dass er tatsächlich Besitzer des Bildes war. Es war seit dem 26. November 2009 bei der AP.________ AG auf seinen Namen eingelagert. Da es keine Hinweise darauf gibt, dass er BB.________ I.________ das Bild gegen dessen Willen abgenommen oder es entwendet haben könnte, ist also davon auszugehen, dass BB.________ I.________ ihm das Bild freiwillig übergab. Damit ist aber noch nicht gesagt, dass