Das sagten sie aus, als längst klar war, dass es sich um einen Nonvaleur handelt, d.h. es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass sie wahrheitswidrig behaupten sollten, es handle sich um „ihr“ Bild. Sie verlangen denn auch nach wie vor dessen Herausgabe, was sie sicher nicht täten, wenn es sich nicht um das Bild handeln würde, das jahrzehntelang im Besitz der Familie war und mit dem sie gewisse Kindheitserinnerungen verbinden dürften.