- Entscheidend ist jedoch der letzte Punkt: Beide Söhne I.________ sagten auf Vorhalt von detaillierten Aufnahmen des BI.________ (berühmter Maler 1), es handle sich um das Bild, welches bei ihren Eltern zuhause aufgehängt gewesen sei. Das sagten sie aus, als längst klar war, dass es sich um einen Nonvaleur handelt, d.h. es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass sie wahrheitswidrig behaupten sollten, es handle sich um „ihr“ Bild.