- Die Aussage von P.________ anlässlich der Hauptverhandlung, wobei er zunächst spontan das beschlagnahmte Bild relativ detailliert beschrieb und schliesslich auf Vorlage dreier Bilder den BI.________ (berühmter Maler 1) als dem von ihm besichtigten Bild am nächsten kommend bezeichnete, ist ein weiteres Indiz dafür, dass kein Austausch stattgefunden hat. Die früheren, anderslautenden Aussagen sind hingegen oberflächlich und deutlich weniger detailreich.