- Aus den Aufzeichnungen der AP.________ AG ergibt sich zudem unmissverständlich, dass K.________ letztmals am 19. August 2013, also lange bevor er davon ausgehen musste, dass ein Strafverfahren gegen ihn geführt werden würde und vor allem bevor er wissen konnte, ob noch andere „Grossgläubiger“ wie beispielsweise O.________ das Bild zu sehen wünschten, beim Bild war. Irgendwelche Gründe dafür, dass er das Bild schon 2013 gegen ein anderes hätte austauschen wollen, sind nicht ersichtlich.