41 gegebenen Masse (gemessen ohne Rahmen), was bereits ein sehr gewichtiges Indiz dafür ist, dass es sich beim sichergestellten BI.________ (berühmter Maler 1) um das „richtige“ Bild handelt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte das eine Bild gegen ein anderes Bild exakt der gleichen Grösse hätte austauschen können, ist doch sehr gering.