Dagegen, dass es sich um das Bild handelt, welches BB.________ I.________ an K.________ übergab und folglich für einen Austausch sprechen nur die Behauptungen der obgenannten Personen, dass sie ein anderes Bild gesehen hätten. Bezeichnenderweise brachten sie aber alle erst nach Erhalt des Gutachtens, welches von einem Nonvaleur ausgeht, vor, es handle sich gar nicht um das Bild, das sie gesehen hätten: G.________ liess sich umgehend nach dem Erhalt des Gutachtens eine Bewilligung ausstellen, dass er das Gemälde besichtigen dürfe und brachte dann direkt und über seine Anwältin vor, es sei das falsche Bild. Rechtsanwalt BG.________ brachte Gleiches für N.________ und P.________