N.________, P.________ und B.________ sowie G.________ machen hingegen geltend, dass es sich bei dem nun sichergestellten Bild gar nicht um den eigentlichen BI.________ (berühmter Maler 1) handle, sondern dass es K.________ irgendwie gelungen sei, die Bilder auszutauschen, der angeblich echte BI.________ (berühmter Maler 1) daher noch irgendwo versteckt sein müsse. Das Gericht hat folglich darüber Beweis zu führen, ob es sich beim sichergestellten angeblichen BI.________ (berühmter Maler 1) um dasjenige Bild handelt, das K.________ von BB.________ I.________ ausgehändigt erhalten hatte oder nicht.