a. Echtheit und: Wurde der angebliche BI.________ (berühmter Maler 1) ausgetauscht? Dass es sich beim angeblichen Bild von BI.________ (berühmter Maler 1) um einen Nonvaleur handelt, wie die Begutachtung ergab, ist inzwischen unbestritten. Das Gericht stellt auch diesbezüglich vollumfänglich auf das überzeugende Gutachten von Dr. AX.________ ab.