- Hinzu kommen noch die alles andere als überzeugenden Aussagen des Beschuldigten selbst: Am 28. April 2016 sagte er, er nehme an, dass er Eigentümer sei. Warum er das nur annahm, und nicht mit Überzeugung aussagte, wenn er doch seit August 2008, also fast acht Jahren Eigentümer wäre, ist nicht nachvollziehbar. In der gleichen Einvernahme machte er geltend, er habe bei BB.________ I.________ eine Expertise betreffend angeblichen BJ.________ (berühmter Maler 2) gesehen, es seien auch Röntgenbilder vorhanden, er verfüge aber nicht über diese Dokumente. Im Weiteren behauptete er gar, er habe nicht alle Unterlagen richtig durchgelesen.