in den Akten, diese unterzeichnete immer „BA.________ I.________“, was auch von ihren Söhnen so ausgesagt wurde. Auch hätte sie ihren Vornamen zweifellos, sollte sie denn ganz gegen all ihre Gewohnheiten nicht nur die Initialen geschrieben haben, richtig und nicht nur mit einem „N“ geschrieben. Die Frage, wer die Unterschrift gefälscht hatte, kann dabei offengelassen werden.