- Die Staatsanwaltschaft verzichtete zu Recht darauf, die Unterschrift „BA.________ I.________“ (= Ehefrau) auf der angeblich von BB.________ I.________ (= Ehemann) verfassten Bestätigung über die Eigentümerstellung von K.________ irgendwie begutachten zu lassen. Abgesehen davon, dass dies wegen des Todes BA.________ I.________ gar nicht mehr wissenschaftlich korrekt hätte gemacht werden können, reichen die vorhandenen Indizien durchaus aus, um zu sagen, dass es sich bei der Unterschrift um eine Fälschung handelt: Es finden sich mehrere Dokumente mit der echten Unterschrift BA.________ I.________ in den Akten, diese unterzeichnete immer „BA.