Wenn die Verteidigung zu suggerieren versuchte, die Vereinbarung von 1961 habe längst keine Gültigkeit mehr gehabt, so sind dem die glaubhaften Aussagen der beiden Söhne I.________ entgegenzuhalten. Diese hätten ein Interesse daran gehabt zu sagen, ihre Mutter sei Alleineigentümerin gewesen, denn dann müssten sie den potentiellen Verkaufserlös des angeblichen BJ.________ (berühmter Maler 2) nicht mit den Erben von BC.________ teilen. Beide machten aber sowohl schriftlich wie auch mündlich geltend, das Bild habe immer beiden Schwestern gemeinsam gehört.