05 014 020 ff.) nicht über eine fundierte kunsthistorische Ausbildung verfügt und insbesondere ein eminentes eigenes Interesse daran hat, dass der BJ.________ (berühmter Maler 2) als echt beurteilt würde. Denn er wurde bereits 1983 ermächtigt, den BJ.________ (berühmter Maler 2) zu verkaufen und BB.________ I.________ (=Ehemann) versprach ihm 2006 eine Verkaufsprovision von CHF 100‘000.00.