Zu der von einem Teil der Parteien am Gutachten geübten Kritik ist Folgendes zu sagen: Diese stützt sich ausschliesslich auf die Behauptungen von AY.________, keine der Parteien liess eine unabhängige Privatexpertise des Gemäldes erstellen, die zu anderen Schlüssen käme als die beauftragte Gutachterin. Bei AY.________ handelt es sich aber weder um eine unabhängige Person noch um einen effektiv ausgewiesenen BJ.________ (berühmter Maler 2)-Experten: Er ist ein heute .________ Jahre alter ehemaliger Galerist aus AZ.________ (Ort), der gemäss seinen eigenen Angaben (vgl. pag. 05 014 020