(berühmter Maler 2) nicht um ein von BJ.________ (berühmter Maler 2) CP.________ (Ort) gemaltes Bild handelt, sondern um eine von einem anonymen Maler geschaffene Kopie des verschollenen Original-BJ.________ (berühmter Maler 2) „.________ (Name des Bildes)“. Ob das Werk nun aus der Werkstatt von BJ.________ (berühmter Maler 2) stammt oder erst später hergestellt wurde, braucht nicht abschliessend entschieden zu werden. Da feststeht, dass es sich nicht um einen echten BJ.