Die beiden funktionierten offensichtlich derart gut zusammen, dass sie ihr gemeinsames Ziel, vom vorgetäuschten Bilderhandel leben zu können, über Jahre erfolgreich verfolgen konnten. 10.4 Zur Echtheit und dem Wert der fraglichen Bilder, zur Frage, in wessen Eigentum sie standen/stehen und zum entsprechenden Wissen K.________'s und G.________'s Das WSG erwog betreffend die beiden Bilder Folgendes (S. 88 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1203 ff.; Hervorhebungen im Original): Der angebliche BJ.________ (berühmter Maler 2): Echtheit und Wert, Eigentumsverhältnisse a. Echtheit und Wert