existierten, bewusst sein. Er konnte denn auch nie einen anderen Grund für diese Zahlungen als seinen Aufwand im „Bilderhandel“ nennen. Auch der Umstand, dass er nie belegen konnte, selbst Geld investiert zu haben, was angesichts seiner finanziellen Verhältnisse ohnehin unmöglich erscheint, spricht dagegen, dass er von K.________ getäuscht wurde. Seine diesbezüglichen Behauptungen sind somit ebenfalls als unglaubhaft zu werten. Zudem wäre es G.________ ohne weiteres möglich gewesen, K.________ unter Druck zu setzen und dazu zu zwingen, die Zahlungen zu quittieren sowie ihm den „Saldo“ oder die Namen der Erben zu nennen.