- Zu beachten ist weiter die Aussage von N.________, der beide Beschuldigte gut kannte. Er gab an, G.________ sei der Klügere von beiden gewesen und steuere K.________ auch etwas. G.________ sei ein „kreativer Mitdenker“. Aus Sicht des Gerichts trifft diese Aussage die tatsächlichen Gegebenheiten sehr genau, zumal G.________ schon seit vielen Jahren einschlägige Erfahrungen damit hatte, andere Leute mit verschiedenen unwahren Geschichten dazu zu bringen, ihm Geld zu geben.