- Sehr bezeichnend für die Zusammenarbeit der Beschuldigten erscheint denn auch die Aussage von G.________ vom 31. Januar 2018, als er sinngemäss aussagte, K.________ sei jeweils nicht so schnell gewesen im Organisieren neuer Mittel z.B. von P.________ oder O.________, so dass er, G.________, eben von sich aus aktiv geworden und das angeblich nötige Geld innert kürzester Zeit aufgetrieben habe. Auch dies zeugt von einer deutlichen Eigeninitiative von G.________.