- Dieser selbst sagte aus, bei „seinen Leuten“ habe er bestimmt, wie viel diese aus dem Verkaufserlös der Bilder bekommen sollten. K.________ habe von den vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten nichts gewusst, das habe er mit den Geldgebern direkt abgesprochen. Dieser habe ihm auch keine Weisungen erteilt, bei wem er weitere Gelder organisieren solle und habe ihm nicht vorgeschrieben, wie hohe Gewinnbeteiligungen er vereinbaren dürfe. Diese Angaben decken sich mit den Aussagen von K.________, der seinerseits angab, die Verträge von G.________ mit den Anlegern nicht gekannt zu haben.