Es wurde bereits ausgeführt, dass sich nicht mehr wird klären lassen, wann genau sich G.________ und K.________ kennenlernten. Fest steht jedoch, dass dies schon mehrere Jahre vor der angeklagten Deliktszeit war und dass G.________ auch schon mehrere Jahre vor den zu beurteilenden Delikten von K.________ Geld erhielt, was sich aus seinen Aussagen im früheren Verfahren ergibt. Ob die beiden eine Freundschaft im eigentlichen Sinn des Wortes verband oder ob sie primär über die Delikte miteinander verbunden waren, liess sich nicht objektiv klären. Der Umstand, dass K.________ Pate der ältesten Tochter von G.______