18 1768 Z. 29 ff.). Die Frage, ob er von G.________'s Ehefrau direkt aus deren Privatvermögen Geld erhalten habe, beantwortete K.________ nachvollziehbar wie folgt: «Nein, ich bekam von ihr nie Geld. Und sie hatte sicher kein eigenes Geld, sondern nur das, was sie via G.________ von mir erhielt.» (pag. 18 1772 Z. 1 ff.). Auf Vorhalt, dass er zu Beginn des Verfahrens angegeben habe, er und G.________ seien kein Team gewesen, nun aber behaupte, G.________ habe alles gewusst, erklärte K.________ entgegen der Auffassung der Verteidigung schliesslich verständlich (vgl. pag.