in der Berufungsverhandlung lebensnah und plausibel. Auf Frage, was er zu G.________'s Aussage sage, wonach er und die Investoren «in seinen Fängen» gewesen seien, erklärte K.________, das sei «Blödsinn». G.________ habe unter Druck seiner Ehefrau gestanden, Geld nach Hause zu bringen, und sei daher «gottenfroh» gewesen, dass er von ihm Geld erhalten habe (pag. 18 1768 Z. 12 ff.). Zudem habe er (G.________) es begrüsst, wenn er seine Kinder nach AW.________ (Stadt) habe mitnehmen können, weil er gewusst habe, dass «es dann noch mehr [Geld] gebe» (pag. 18 1768 Z. 29 ff.).