(berühmter Maler 1)»» (pag. 18 1783 Z. 19 ff.). Es scheint wenig Sinn zu machen, längere Zeit einen Artikel über den «BI.________ (berühmter Maler 1)», gewissermassen prophylaktisch, aufzubewahren. Abgesehen davon hat G.________ die eingangs gestellte Frage in keiner Art und Weise beantwortet. Weiter spricht gegen die Glaubhaftigkeit von G.________'s Aussagen in der oberinstanzlichen Einvernahme, dass er die Schuld konstant K.________ zuwies und diesen übermässig schlechtmachte, sich selbst dahingegen aber als den unschuldigen, besonders begabten und erfolgreichen Geschäftsmann darstellte.