G.________ konnte diese unterschiedlichen Aussagen auch anlässlich der Hauptverhandlung nicht schlüssig erklären bzw. gab ohne wirklich auf die Frage einzugehen an, er könne sich nicht mehr erinnern, das sei für ihn nebensächlich gewesen. Er sagte weiter aus, er sei von K.________ in der Zeit, in der er in AT.________ gewohnt habe, unterstützt worden, danach habe sein Bruder ihm etwa CHF 3‘000.00 im Monat gegeben und erst Ende 2014, anfangs 2015 habe K.________ ihm wieder Geld gegeben.