- Im April 2017 sagte er dann, er habe ab 2014 von K.________ Geld bekommen, das dieser aus der Zimmervermietung gehabt habe. Er reduzierte die erhaltene Summe jedoch auf CHF 200.00 – 300.00 pro Tag und behauptete erstmals, er habe K.________ von diesem Geld jeweils wieder einen Teil „retour“ gegeben, wenn dieser seinerseits für den Bilderhandel dringend Geld gebraucht habe. In der gleichen Einvernahme sagte er, er habe zwei bis drei Jahre lang von K.________ CHF 300.00 pro Tag bekommen, das seien aber Spesen gewesen, nicht Verdienst.