28 sich jeweils schlicht nicht mehr erinnern konnte, was er in den Befragungen zuvor behauptet hatte und sich beim Versuch, den Befragenden irgendwie von sich zu überzeugen, sozusagen „um Kopf und Kragen“ redete. Diese Frage kann letztlich jedoch offen bleiben. Als weiteres Beispiel können noch die Aussagen zur Frage, seit wann und in welchem Ausmass er von K.________ Geld erhalten habe, zusammengestellt werden. Dass G.________ dazu nicht unbedingt wahrheitsgetreue Aussagen machen wollte, ist zwar verständlich, dennoch ist die Bandbreite seiner diesbezüglichen Angaben erstaunlich.