- Anlässlich der Hauptverhandlung führte G.________ aus, er sei davon ausgegangen, dass K.________ den BJ.________ (berühmter Maler 2) verkauft habe. Sein schwankendes Aussageverhalten konnte G.________ nicht nachvollziehbar erklären. Es ist nicht nachvollziehbar, warum G.________ dermassen widersprüchliche Aussagen zum BJ.________ (berühmter Maler 2) machte. Denkbar ist, dass er zu Beginn der Untersuchung hoffte, dieser werde „im Verborgenen“ bleiben und K.________ werde es nach seiner Haftentlassung doch noch irgendwie schaffen, etwas Geld aus diesem Bild zu schlagen, denkbar ist aber auch, dass er