- Im November 2017 sagte G.________ aus, die Gelder, die er von verschiedenen Investoren gesammelt habe, seien bestimmt gewesen, um den Bilderhandel zu finanzieren, damit K.________ in den Besitz des BJ.________'s komme. Später in der gleichen Befragung behauptete er auch, der BJ.________ (berühmter Maler 2) sei ja im Vordergrund gestanden, deshalb habe man den BI.________ (berühmter Maler 1) nicht verkauft, dieser sei nur ein „Supplement“ gewesen. Er habe gewusst, dass der BJ.________ (berühmter Maler 2) existiere und im „Zollfreilager“ sei.