- Ein Jahr später, im April 2017, behauptete er, K.________ habe ihm gesagt, der angebliche BJ.________ (berühmter Maler 2) sei verkauft, das Geld sei auf der Bank und davon würden die Investoren bezahlt. Nur wenige Zeilen weiter hinten sagte er aber, er sei überzeugt, dass der BJ.________ (berühmter Maler 2) K.________ gehöre und aus dem Erlös des Bildes dann das Geld der Investoren bezahlt werde. Diese diametralen Widersprüche innerhalb nur weniger Zeilen schienen dem Beschuldigten selbst offenbar gar nicht aufzufallen. In der gleichen Einvernahme behauptete er, K.________ habe den BJ.________ (berühmter Maler 2) angeblich via Botschaft in CO.