- Nur zehn Tage später behauptete der Beschuldigte auf Vorhalt einer Aussage von U.________ zunächst, mit dem angeblichen BJ.________ (berühmter Maler 2) habe er, G.________, gar nichts zu tun gehabt, bloss um dann wenige Zeilen weiter unten zu sagen, er habe K.________