- Im ersten gegen ihn geführten Verfahren erwähnte G.________ den „Bilderhandel“ mit K.________ bereits in der Befragung vom September 2006, ohne ihn zeitlich näher einzugrenzen. 2009 sagte er dann aus, er kenne K.________ seit dem Jahr 2000, sie hätten eine geschäftliche und persönliche Beziehung, da K.________ der Götti seiner Tochter sei.