- Ein Jahr später, im April 2017, sagte G.________ dann, er habe K.________ gemäss einer von ihm erstellten Zusammenstellung schon 2007 Geld für den „Bilderhandel“ gegeben, 2013, als die Sache „grösser“ geworden sei, habe er K.________ jeden Tag gesehen. Als er durch den Staatsanwalt mit entsprechenden Belegen konfrontiert wurde, behauptete er aber wieder, er habe K.________ bestimmt schon vor 2007 viel mehr Geld gegeben, als er es heute nachvollziehen könne.