- So sagte er bei seiner Festnahme am 16. März 2016, er kenne K.________ sicher zehn bis fünfzehn Jahre, es könne aber auch zwanzig Jahre her sein, ohne jedoch damit zum Ausdruck bringen zu wollen, er sei bereits seit dieser Zeit im „Bilderhandel“ aktiv. - Gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptete er am 17. März 2016 zunächst, er sei vor vier bis fünf Jahren zum ersten Mal mit dem angeblichen BI.________ (berühmter Maler 1) in Kontakt gekommen, d.h. datierte den Beginn seiner Beschäftigung mit dem Bilderhandel auf die Jahre 2011 bis 2012.