(berühmter Maler 2) und der BI.________ (berühmter Maler 1) echt sind. Es bedarf keiner weiteren Ausführungen um zu sagen, dass auch G.________ keine Ahnung vom legalen Kunsthandel hatte; dass er jahrelang einen Ausschnitt aus der Zeitung „20 Minuten“ über den Verkauf eines BI.________ (berühmter Maler 1) mit sich herumtrug und allen Ernstes behauptete, aufgrund dieses Artikels habe er daran geglaubt, „ihr“ angeblicher BI.________ (berühmter Maler 1) sei sehr wertvoll, sagt dazu alles […].