___ selbständig und im Jahr 1996 ging seine Firma Konkurs. Die Kammer geht wie das WSG davon aus, dass dies der entscheidende Bruch in G.________'s Leben war (zum Ganzen S. 82 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1197). Schliesslich hatte G.________ später nie mehr eine ordentliche Arbeitsstelle und es folgten wie bereits erwähnt Verurteilungen wegen betrügerischen Konkurses und wegen gewerbsmässigen Betrugs. Die finanziellen Verhältnisse von G.________ sind – zumindest seit dem Konkurs seiner Firma – katastrophal. Im Betreibungsregisterauszug über ihn (Stand 29.