(Firma) im Jahr 1996 nie mehr ernsthaft um eine Anstellung bemüht hatte (pag. 19 077). In den Schlussbemerkungen dieses Ermittlungsberichts wurde schliesslich Folgendes festgehalten (pag. 19 078): Aus den vielfältigsten Gründen gestalten sich die Ermittlungen in der vorliegenden Strafsache sehr schwierig. Bei G.________ handelt es sich um einen mittlerweile .________-jährigen Mann, welcher im Verlaufe der vergangenen Jahre offensichtlich kaum eine behördliche Autorität zu spüren bekam, weshalb er das Leben auch nicht mehr allzu ernst zu nehmen scheint und behördlichen Anordnung lediglich gelegentlich Folge leistet.