_ habe ihm zwischen 2004 und 2007 Geld für sein Bildergeschäft gegeben und im Gegenzug habe er ihm immer wieder etwas zurückgegeben. Es sei «ein Geben und Nehmen» gewesen, ohne dass ein Vertrag existiert hätte oder die Übergaben quittiert worden wären (zum Ganzen pag. 19 150 Z. 30 ff. und pag. 19 154 Z. 186 f.). Betreffend die Persönlichkeit von G.________ ergibt sich aus dem Verfahren Oberland Folgendes: Gemäss den Schlussfolgerungen des Bewährungshelfers in seinem Bericht vom 10. Mai 2007 muss sich die Zusammenarbeit mit G.________ schwierig gestaltet haben. G.________ habe selten das eingehalten, was er versprochen habe.