22 kauft wurde oder nicht, sowie die Tatsache, dass das Geschäft schon damals über Jahre nicht in die Nähe eines Abschlusses kam, legen nahe, dass G.________ bereits seinerzeit klar gewesen sein muss, dass der Bilderhandel kein reelles Geschäft ist. Dafür spricht auch seine Aussage am 2. April 2012, wonach er nun seit vier bis fünf Jahren daran denke, dass er das Geld aus dem Bilderhandel erhalten sollte (pag. 19 388 Z. 39 f.).