19 137 Z. 10 f. und pag. 19 138 Z. 26), was aus Sicht der Kammer – am Rande bemerkt – angesichts der vorherigen Aussagen K.________'s betreffend die angeblichen Kaufangebote erstaunt. Schliesslich erklärte K.________, der Altmeister von BJ.________ (berühmter Maler 2), den er besitze, müsse noch «neu verifiziert» werden und ein Experte sei nun daran resp. sie seien «jetzt am Abschluss». Er sei sicher, dass die von ihm vor zwei Jahren einem gewissen Herrn AO.________ aus Deutschland in Auftrag gegebene Expertise die Echtheit des BJ.________'s bestätigen werde (zum Ganzen pag. 19 151 Z. 52 ff. und pag. 19 152 Z. 67 ff.). Wiederum G.___