In Wirklichkeit sei G.________ zu keinem Zeitpunkt in der Lage und bereit gewesen, eine Rückzahlung vorzunehmen, zumal er während des gesamten Zeitraums kein Einkommen erzielt habe, hoch verschuldet gewesen sei und seinen Lebensunterhalt allein aus den Darlehenszahlungen der verschiedenen Geschädigten bestritten habe (zum Ganzen pag. 19 364 f.). Um die Geschädigten von seinen Gewinnaussichten und seiner Rückzahlungsfähigkeit zu überzeugen, habe er unter anderem angegeben, er sei an einem sogenannten Projekt AL.________ beteiligt, bei dem in Kürze grössere Geldbeträge fliessen würden (vgl. Ziff. II Bst. a Antrag an die StA IV BeO;